+++ Änderung der AGB am 27.7.2026+++

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+++ Änderung der AGB am 27.7.2026+++

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

zur Information. Wir haben unsere AGB angepasst. Änderung betrifft §3 Rechungstellung. 

"Bei automatisch verlängernden Lizenzen sind wir nach Ablauf der Kündigungsfrist berechtigt, die Vergütung für die folgende Laufzeit in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung kann bis zu 89 Tage vor dem Lizenzverlängerungstermin erfolgen."

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